- Technische Übersetzungen - TRATEDO GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge zwischen TRATEDO  GmbH und ihren Auftraggebern gelten diese Auftragsbedingungen, soweit  diese bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und  gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sowie gegenüber  öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
 
I. Dienstleistungen:
1. Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen in den Bereichen  Dolmetschen, Übersetzungen, Fremdsprachensatz, Multimedia-Kommunikation,  Werbung und DTP.
2. Übersetzungen werden bestmöglich, gewissenhaft und termingerecht  angefertigt. Fachtermini werden, sofern keine besonderen Anweisungen  oder Unterlagen bereitgestellt werden, nach allgemeinem Kenntnisstand  übersetzt. Wird vom Auftraggeber die Anwendung einer spezifischen  Terminologie, insbesondere einer firmeneigenen Terminologie gewünscht,  so hat der Aufraggeber diese bei der Auftragserteilung ausdrücklich  anzugeben, da andernfalls lediglich im Sinne der Klausel III. 9. gehaftet wird.
3. Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt.
4. Zur Klärung zweifelhafter Textpassagen behalten wir uns vor, beim  Auftraggeber Rückfragen zu stellen, sind aber dazu nicht verpflichtet.  Unsere vertraglichen Verpflichtungen werden auch dadurch vollumfänglich  erfüllt, dass wir bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nach bestem  Wissen und allgemeinem Sprachverständnis die Übersetzung auf Grundlage  des von uns verstandenen Sinngehalts erarbeiten. Jede Textvorlage muss  nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein  und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige  Formulierungen und Begriffe enthalten.
5. Mit Eingang der schriftlichen Bestellung des Auftraggebers gilt der Auftrag als angenommen.
 
II. Preise:
1. Berechnungsgrundlage für die von uns getätigten Übersetzungen ist  unsere jeweils gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich  gesetzlicher Umsatzsteuer und Nebenkosten, wie Porti, Kurier etc.
2. Auf Anforderung wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt.  Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Richtpreis.  Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge des Quelltextes  zur Übersetzung.
3. Bei Auftragsstornierung von Übersetzungsaufträgen sind mindestens die  bis zur Stornierung entstanden Kosten zu erstatten und die bis zum  Zeitpunkt der Stornierung bereits angefertigten Teile der Übersetzung zu  bezahlen.
 
III. Haftung:
1. Fehler sind Abweichungen von den Leistungsbeschreibungen der Klauseln  I. Punkt 2 und I. Punkt 4. Für Fehler in Übersetzungen, die vom  Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder  fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehmen wir keine  Haftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei  Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind übernehmen wir  ebenfalls keine Haftung. In solchen Fällen ist die Schreibweise von  Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer  Schrift beizufügen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen.
 
2. Bei Eilaufträgen wenn aufgrund der Dringlichkeit keine  sorgfältigen Recherchen in Bezug auf die branchen- und/oder  firmenspezifische Terminologie durchgeführt werden können, übernehmen  wir keinerlei Haftung hinsichtlich dieser Terminologie bzw. Richtigkeit  der Übersetzung.
 
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers  (Obliegenheiten), Haftungsausschluss: Der Auftraggeber ist dazu  verpflichtet dem Übersetzer nach Aufforderung entsprechende  Informationen zum besseren Verständnis des zu übersetzenden Textes  (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,  Abkürzungen etc.) sofort zur Verfügung zu stellen. Fehler, die sich aus  der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten  des Übersetzers. Wegen nachweislich sachlicher oder sprachlicher  Fehlerhaftigkeit der von uns angefertigten Übersetzung ist Voraussetzung  für unsere Haftung, dass uns vor Drucklegung ein Korrekturabzug  vorliegt.
 
4. Entstehen aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit Ansprüche  wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts, so verpflichtet sich  der Auftraggeber, uns in vollem Umfang von jeglicher Haftung und  sämtlichen Kosten freizustellen.
 
5. Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Übersetzung von  Einzelbegriffen ohne Kontext keine Gewähr für die korrekte Auswahl des  jeweiligen Übersetzungsbegriffs geben können.
 
6. Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich geltend  zu machen. Sollte eine Übersetzungsarbeit Tippfehler enthalten und  verzichtet der Auftraggeber auf deren Korrektur, so ist er nicht  berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Wegen  einzelner Tippfehler und sonstiger in Bezug auf die gesamte  Übersetzungsarbeit unerheblicher Mängel kann der Auftraggeber die  Entgegennahme der Übersetzungsarbeit nicht verweigern.
 7. Termine: (a) Terminwünsche müssen von uns bestätigt werden. Für die Ablieferung  von Übersetzungaufträgen werden keine Festtermine vereinbart. Es werden  lediglich die von uns vorgesehenen Ablieferungstermine bekannt gegeben.  Ist für die Ablieferung der Übersetzungsarbeit ein Termin vorgesehen, so  kommen wir frühestens dann in Verzug, wenn der Auftraggeber uns nach  diesem Termin schriftlich zur Ablieferung der Übersetzungsarbeit gemahnt  und eine angemessene Nachlieferungsfrist gesetzt hat (je nach Umfang  der Arbeit). Die Nachlieferungsfrist beginnt mit dem Tage des Eingangs  der Anmahnung. Erst nach ergebnislosem Ablauf der Nachlieferungsfrist  kann der Auftraggeber die Annahme der Übersetzungsarbeit ablehnen und  vom Vertrag zurücktreten. (b) Ist die Nichteinhaltung des vorgesehenen Ablieferungstermins auf  höhere Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb unseres  Einflussbereichs liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die  Lieferzeit angemessen. Den Beginn und das Ende derartiger Umstände  werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.  
8. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne der Nummer III.6  (b) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt des Auftrages  erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird  der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst.  Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht es uns zu, vom  Vertrag zurückzutreten. Sofern wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch  machen wollen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des  Ereignisses auch dann unverzüglich dem Auftraggeber mitteilen, wenn  zunächst eine Verlegung des vorgesehenen Ablieferungstermins vereinbart  wurde.
 
9. Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen  durch von uns nicht zu vertretende Umstände wie Einbruch, Diebstahl,  Feuer, Wasser ist ausdrücklich ausgeschlossen.
 
10. Für Schäden, die nicht an der Übersetzungsarbeit selbst  entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur  bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer,  Gesellschafter oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung  von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen  wurden und soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz in  Betracht kommt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht  leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem  Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypisch, vernünftigerweise  vorhersehbaren Schaden.
 
IV. Verjährung:
Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten. Sofern die  Einschränkung längerer gesetzlicher Fristen unzulässig ist, wie z. B.  bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten, sowie bei etwaigen  Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen  Fristen.
 
V. Versand, Gefahrübergang:
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, das heißt, wenn keine besonderen  Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, per eMail, per Fax oder  mit normaler Post. Soll ein gewünschter Liefertermin eingehalten werden,  so erfolgt der Versand, falls erforderlich, durch Eilkurier. Dies gilt  auch, wenn die Versendung in unserem Auftrag durch eine dritte Person  von einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr der Versendung der geleisteten  Übersetzungsarbeit geht auf den Auftraggeber über, wenn die Arbeit zum  Versand gebracht oder abgeholt worden ist, und zwar auch dann, wenn wir  die Versandkosten oder die Anlieferung übernommen haben.
 
VI. Zahlungsbedingungen:
1. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird, gilt: Unsere  Forderungen sind mit Übermittlung der Rechnung sofort fällig. Zahlung  sofort nach Lieferung rein netto ohne Abzug. Bei Überschreitung des  angegebenen Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen  berechnet.
2. Gewährte Nachlässe und Rabatte gelten nur bei termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnung.
3. Bei umfangreichen Übersetzungen kann unsererseits ein Vorschuss  verlangt werden, der für die Durchführung der Übersetzungsarbeiten  notwendig ist. Die Übergabe der Arbeit kann von der vorherigen Zahlung  des vollen Honorars abhängig gemacht werden.
4. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verbindlichkeit des Vertrages
1. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Übersetzungsaufträgen  gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der  Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
2. Gerichtsstand ist Brühl/Rheinland. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
Impressum/Disclaimer
Tratedo GmbH
Zum Sommersberg 42
50321 Brühl, Germany
 
Tel. +49 (0) 2232 – 92 05 46
Fax +49 (0) 2232 – 92 05 47
Mobil +49 (0) 179 – 2 07 49 92
 
Sitz der Gesellschaft:
Brühl/Rheinland
 
Handelsregister:
Amtsgericht Köln HRB 62364
 
Geschäftsführer:
Eduard Lengwenat

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