Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge zwischen TRATEDO GmbH und ihren Auftraggebern gelten diese Auftragsbedingungen, soweit diese bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
I. Dienstleistungen:
1. Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen in den Bereichen Dolmetschen, Übersetzungen, Fremdsprachensatz, Multimedia-Kommunikation, Werbung und DTP.
2. Übersetzungen werden bestmöglich, gewissenhaft und termingerecht angefertigt. Fachtermini werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen bereitgestellt werden, nach allgemeinem Kenntnisstand übersetzt. Wird vom Auftraggeber die Anwendung einer spezifischen Terminologie, insbesondere einer firmeneigenen Terminologie gewünscht, so hat der Aufraggeber diese bei der Auftragserteilung ausdrücklich anzugeben, da andernfalls lediglich im Sinne der Klausel III. 9. gehaftet wird.
3. Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt.
4. Zur Klärung zweifelhafter Textpassagen behalten wir uns vor, beim Auftraggeber Rückfragen zu stellen, sind aber dazu nicht verpflichtet. Unsere vertraglichen Verpflichtungen werden auch dadurch vollumfänglich erfüllt, dass wir bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis die Übersetzung auf Grundlage des von uns verstandenen Sinngehalts erarbeiten. Jede Textvorlage muss nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten.
5. Mit Eingang der schriftlichen Bestellung des Auftraggebers gilt der Auftrag als angenommen.
II. Preise:
1. Berechnungsgrundlage für die von uns getätigten Übersetzungen ist unsere jeweils gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Nebenkosten, wie Porti, Kurier etc.
2. Auf Anforderung wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Richtpreis. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge des Quelltextes zur Übersetzung.
3. Bei Auftragsstornierung von Übersetzungsaufträgen sind mindestens die bis zur Stornierung entstanden Kosten zu erstatten und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefertigten Teile der Übersetzung zu bezahlen.
III. Haftung:
1. Fehler sind Abweichungen von den Leistungsbeschreibungen der Klauseln I. Punkt 2 und I. Punkt 4. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. In solchen Fällen ist die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Schrift beizufügen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen.
2. Bei Eilaufträgen wenn aufgrund der Dringlichkeit keine sorgfältigen Recherchen in Bezug auf die branchen- und/oder firmenspezifische Terminologie durchgeführt werden können, übernehmen wir keinerlei Haftung hinsichtlich dieser Terminologie bzw. Richtigkeit der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers (Obliegenheiten), Haftungsausschluss: Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet dem Übersetzer nach Aufforderung entsprechende Informationen zum besseren Verständnis des zu übersetzenden Textes (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) sofort zur Verfügung zu stellen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. Wegen nachweislich sachlicher oder sprachlicher Fehlerhaftigkeit der von uns angefertigten Übersetzung ist Voraussetzung für unsere Haftung, dass uns vor Drucklegung ein Korrekturabzug vorliegt.
4. Entstehen aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit Ansprüche wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts, so verpflichtet sich der Auftraggeber, uns in vollem Umfang von jeglicher Haftung und sämtlichen Kosten freizustellen.
5. Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Übersetzung von Einzelbegriffen ohne Kontext keine Gewähr für die korrekte Auswahl des jeweiligen Übersetzungsbegriffs geben können.
6. Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Sollte eine Übersetzungsarbeit Tippfehler enthalten und verzichtet der Auftraggeber auf deren Korrektur, so ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Wegen einzelner Tippfehler und sonstiger in Bezug auf die gesamte Übersetzungsarbeit unerheblicher Mängel kann der Auftraggeber die Entgegennahme der Übersetzungsarbeit nicht verweigern.
7. Termine: (a) Terminwünsche müssen von uns bestätigt werden. Für die Ablieferung von Übersetzungaufträgen werden keine Festtermine vereinbart. Es werden lediglich die von uns vorgesehenen Ablieferungstermine bekannt gegeben. Ist für die Ablieferung der Übersetzungsarbeit ein Termin vorgesehen, so kommen wir frühestens dann in Verzug, wenn der Auftraggeber uns nach diesem Termin schriftlich zur Ablieferung der Übersetzungsarbeit gemahnt und eine angemessene Nachlieferungsfrist gesetzt hat (je nach Umfang der Arbeit). Die Nachlieferungsfrist beginnt mit dem Tage des Eingangs der Anmahnung. Erst nach ergebnislosem Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Auftraggeber die Annahme der Übersetzungsarbeit ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. (b) Ist die Nichteinhaltung des vorgesehenen Ablieferungstermins auf höhere Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Den Beginn und das Ende derartiger Umstände werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
8. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne der Nummer III.6 (b) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt des Auftrages erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht es uns zu, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses auch dann unverzüglich dem Auftraggeber mitteilen, wenn zunächst eine Verlegung des vorgesehenen Ablieferungstermins vereinbart wurde.
9. Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen durch von uns nicht zu vertretende Umstände wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Für Schäden, die nicht an der Übersetzungsarbeit selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer, Gesellschafter oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden und soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz in Betracht kommt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypisch, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
IV. Verjährung:
Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten. Sofern die Einschränkung längerer gesetzlicher Fristen unzulässig ist, wie z. B. bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten, sowie bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen Fristen.
V. Versand, Gefahrübergang:
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, das heißt, wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, per eMail, per Fax oder mit normaler Post. Soll ein gewünschter Liefertermin eingehalten werden, so erfolgt der Versand, falls erforderlich, durch Eilkurier. Dies gilt auch, wenn die Versendung in unserem Auftrag durch eine dritte Person von einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit geht auf den Auftraggeber über, wenn die Arbeit zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist, und zwar auch dann, wenn wir die Versandkosten oder die Anlieferung übernommen haben.
VI. Zahlungsbedingungen:
1. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird, gilt: Unsere Forderungen sind mit Übermittlung der Rechnung sofort fällig. Zahlung sofort nach Lieferung rein netto ohne Abzug. Bei Überschreitung des angegebenen Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
2. Gewährte Nachlässe und Rabatte gelten nur bei termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnung.
3. Bei umfangreichen Übersetzungen kann unsererseits ein Vorschuss verlangt werden, der für die Durchführung der Übersetzungsarbeiten notwendig ist. Die Übergabe der Arbeit kann von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig gemacht werden.
4. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verbindlichkeit des Vertrages
1. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Übersetzungsaufträgen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
2. Gerichtsstand ist Brühl/Rheinland. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.